Antragstellung Steckersolargeräte

Die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms SolarPLUS wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.

SolarPLUS: Steckersolargeräte für den Strom vom Balkon, der Terrasse oder dem Gartenzaun

Ohne größere Investition in der gemieteten Wohnung, dem selbstgenutzten Wohneigentum oder dem gepachteten Garten eigenen Strom erzeugen? Diese Idee kann mit einer Förderung im Modul E (Steckersolargeräte) durch das SolarPLUS Programm für Berliner Bürger:innen umgesetzt werden. Dieses hat das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin gezielt zu unterstützen und weiter zu beschleunigen, indem die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert wird.

SolarPLUS ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

So profitieren alle Berliner:innen von der Solarwende

Balkon Photovoltaik als Steckermodul

Steckersolargeräte (auch Mini-PV-Anlagen, Stecker-PV, PV-Plug, Balkonmodule oder Balkon-PV genannt) bestehen zumeist aus ein bis zwei Solarmodulen mit 300 W (ein Modul) bzw. 600 W (2 Module), die wie ein Minikraftwerk funktionieren. Die Photovoltaik-Module mit einem Wechselrichter und Halterungen werden an Balkonen, Fassaden oder Zäunen angebracht oder auf Terrassen, ebenerdig oder auf Dächern aufgestellt und an die Steckdose der jeweiligen Haushalte angeschlossen.

Sie produzieren umweltfreundlichen Strom aus Sonnenkraft und sind damit ein wertvoller Teil der Energiewende. Mit diesem zusätzlichen Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonmodule geht Berlin einen weiteren Schritt in Richtung klimaneutrale Stadt und richtet sich ganz speziell an Berliner Bürger:innen, die ihre Immobilie selbst als Erstwohnsitz nutzen, egal, ob diese gemietet oder im Eigentum ist. Zudem werden nun auch Pächter:innen von Klein- und Erholungsgärten gefördert. Berliner Bürger:innen profitieren so von nachhaltig erzeugter Energie und von einer finanziellen Entlastung, indem sie Steckersolargeräte zur Erzeugung ihres Hausstroms nutzen.

Da Wechselrichter mit einer maximalen Leistung von 600 Voltampere (VA) nur sehr begrenzt verfügbar sind, werden auch Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit einer Ausgangsleistung von max. 800 VA, die auf 600 VA (entsprechend einer Ausgangsleistung von 600 Watt) gedrosselt sind, gefördert. Steckersolargeräte mit Wechselrichtern, die eine höhere Leistung als 800 VA haben, erhalten keine Förderung.

Wer ist antragsberechtigt?

Einen Antrag für die SolarPLUS-Photovoltaik-Förderung im Modul E dürfen Mieter:innen und selbstnutzende Eigentümer:innen von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern als Erstwohnsitz in Berlin stellen. Zudem können Pächter:innen von Klein- und Erholungsgärten Anträge stellen. Sogenannte Mietergärten, die mit gemieteten Wohnungen verbunden sind, sind hingegen nicht förderfähig.

Ausgeschlossen sind insbesondere Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.

Wie hoch ist die Fördersumme für die Steckersolargeräte?

Die Anschaffung geeigneter Steckersolargeräte wird mit max. 500 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. einem Wechselrichter) gefördert, wobei jedoch nur die zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Das Förderprogramm ist auf maximal 14.000 Förderfälle begrenzt.

Speicher für Steckersolargeräte werden im Förderprogramm SolarPLUS nicht gefördert.

SolarPLUS: Was muss ich vor der Antragstellung beachten?

Um als Mieter:in eine Förderung zu erhalten, muss eine Zustimmung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers bzw. der Hausverwaltung vorliegen. Eigentümer:innen von selbstgenutzten Immobilien müssen erklären, dass die Installation eines Steckersolargerätes einer eventuell bestehenden Haus- bzw. Gemeinschaftsordnung nicht entgegen steht. 

Pächter:innen von Gärten müssen bestätigen, dass die schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers bzw. vom Zwischenpächter (Bezirksverband der Kleingärtner) vorliegt, wenn das Steckersolargerät auf Dachflächen von Lauben oder anderen Gebäuden im Garten installiert wird.  Eine Zustimmung ist nicht notwendig, wenn das Steckersolargerät an Terrasseneinfassungen, Fassaden oder Zäunen angebracht oder auf Terrassen oder anderen Flächen ebenerdig aufgestellt wird.

Alle Antragstellenden sind selbst dafür verantwortlich, dass die Steckersolargeräte sicher befestigt werden.

Außerdem gilt es zu beachten:

  • Das Steckersolargerät muss von den Zuwendungsempfangenden bei der Stromnetz Berlin GmbH angemeldet werden, wenn dieses am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist.
  • Das Steckersolargerät ist von den Zuwendungsempfangenden bei der Bundesnetzagentur anzumelden, wenn dieses am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist.

Antragstellung

Den SolarPLUS-Förderantrag für Steckersolarmodule reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!

Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung und den benötigten Unterlagen

Kombinieren Sie die Förderung mit anderen Unterstützungsangeboten

Planen Sie zusätzlich zu Ihrem Solarprojekt weitere Investitionen oder suchen Sie noch Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Maßnahme? Dann können Sie auch eine weitere Förderung in Anspruch nehmen:

Blick auf begrüntes Dach mit Solaranlage

ENEO

Zuschüsse für Energiegutachten

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zuschüsse für die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs

Berliner InvestitionsBONUS

Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen

Auf der Website Solarwende Berlin finden Sie weitere Informationen für Mieter:innen sowie ein Musterschreiben für die Zustimmung der Vermieter:innen.

Zur Website Solarwende Berlin

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